Mit THG-Quote attraktive Prämien sichern

Elektromobilität zahlt sich aus: Für Ihr Engagement in eine nachhaltige Zukunft erhalten Sie eine garantierte Treibhausgasquote (THG) für Ihr E-Auto. Beantragen Sie Ihre jährliche THG-Prämie für Ihre CO2-Einsparungen - wir unterstützen Sie dabei!

Neue Prämie sichernab 102 €

Jetzt Quote einreichen

Melden Sie sich für die Antragsstellung ganz einfach untenstehend an. Unser Partner eQuotNow übernimmt die komplette Abwicklung für Sie. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Kundennummer, mit der Sie im Kundenportal von eQuotNow jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer THG-Prämie abrufen können.  

Sie sind Gewerbetreibender und möchte Ihre Flotte registrieren? Dann stellen Sie bitte hier einen Antrag für Gewerbetreibende

Prämie E-Auto

Wir überweisen Ihnen 102€ (netto) für Ihr E-Auto der Fahrzeugklasse M1.

Prämie E-Transporter

Wir überweisen Ihnen 150€ (netto) für Ihren E-Transporter der Fahrzeugklasse N1.

In 4 Schritten zur THG-Prämie

E-Fahrzeug registrieren

Geben Sie Ihre Kontaktdaten an und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

THG-Prämie beantragen

Laden Sie ein Bild Ihres Fahrzeugscheins hoch und geben Sie Ihre Bankverbindung an. 

 

Prüfung der Dokumente

Wir reichen Ihre THG-Quote beim Umweltbundesamt ein, wo sie geprüft wird. 

Gutschrift der THG-Prämie

Nach positiver Rückmeldung vom Umweltbundesamt zahlen wir Ihnen die Prämie aus. 

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Unser Angebot gilt ausschließlich für E-Autos der Klasse M1 und N1. Die Klasse M1 definiert Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, wie Automobile und Wohnmobile. Zur Klasse N1 gehören alle Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) mit mindestens 3 Rädern und einer zulässige Gesamtmasse mit bis zu 3,5 Tonnen. Für Hybridfahrzeuge gibt es leider keine THG-Prämie. 

Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ Mobilität THG-Quote

Wer kann sich für die THG-Prämie registrieren?

Privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Die Fahrzeuge können geleast oder finanziert sein. Bedingung ist, dass Sie als Halter*In im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wichtig: Hybrid-Fahrzeuge sind von der  THG-Quote ausgeschlossen. 

Steuer und Auszahlung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen

Gehört das für die THG-Quote angemeldete E-Fahrzeug dem Privatvermögen an, sind die erhaltenen Zahlungen „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. An Privatpersonen wird die THG-Prämie ohne Ausweis der MwSt. als Nettobetrag ausbezahlt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bis wann kann ich meine THG-Prämie für das aktuelle Jahr geltend machen?

Das Umweltbundesamt hat den Beantragungszeitraum für die THG-Quoten für E-Fahrzeuge auf den 15. November des Beantragungsjahres festgelegt. 

FAQ Mobilität THG-Quote

Kann ich mich mit meinem Leasingfahrzeug für die THG-Prämie registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Prämie ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

FAQ Mobilität THG-Quote

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden einige persönliche Angaben und eine digitale Kopie Ihrer aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Elektrofahrzeug benötigt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufe?

Pro Fahrzeug kann die Quote lediglich einmal im Jahr generiert werden.

Sollten Sie die Quote bereits generiert haben, kann der Käufer oder die Käuferin dieses Fahrzeuges die Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wird in einem Verpflichtungsjahr ein Fahrzeug, für dessen Strommenge bereits eine Mitteilung an das Umweltbundesamt erfolgte, auf eine andere Person zugelassen, hat die Person, auf die das Fahrzeug bisher zugelassen war, die andere Person über diese Mitteilung zu informieren.

Interessant für Sie?

Gerne stehen wir für weitere Beratung zur Verfügung.

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