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Energieausweis für Wohngebäude

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten? Dann benötigen Sie einen Energieausweis. Wir beraten Sie, welcher notwendig ist.

Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bestimmungen zur Erstellung der Energieausweise. Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und hilft so, verschiedene Immobilien in etwa miteinander zu vergleichen.

Als Eigentümer brauchen Sie einen Energieausweis nicht nur bei Neubauten, sondern auch dann, wenn Sie Ihre Bestandsimmobilien verkaufen, vermieten oder verpachten möchten.

Welcher Ausweis ist notwendig?

In Deutschland gibt es zwei Energieausweise:

  • den Verbrauchsausweis (bis zu 5 Wohneinheiten 149,- EUR für Kunden / 169,- EUR für Nicht-Kunden; ab 6 Wohneinheiten (169,- EUR für Kunden / 189,- EUR für Nicht-Kunden) und
  • den Bedarfsausweis (bis zu 5 Wohneinheiten 249,- EUR für Kunden / 269,- EUR für Nicht-Kunden; ab 6 Wohneinheiten (269,- EUR für Kunden / 289,- EUR für Nicht-Kunden).

Bitte beachten

Das GEG hat die Sorgfaltspflicht der Immobilien-Eigentümer und Aussteller von Energieausweisen verschärft.
Das heißt: Stellt ein Eigentümer die Daten für den Energieausweis bereit, muss er für deren Korrektheit geradestehen. Auch der Aussteller ist verpflichtet, alle Daten sorgfältig zu prüfen. Hat er Zweifel, dann darf er sie nicht für die Berechnung verwenden.

Auch Sanierungsstände und inspektionspflichtige Klimaanlagen müssen im Energieausweis mit Fälligkeitsdatum der Inspektion angegeben und Treibhausgas-Emissionen verpflichtend genannt werden. Außerdem wird der bisher datenbasierte Energieverbrauchsausweis künftig um eine Begehung der Immobilie oder Fotoanalyse erweitert.

Energieausweis beantragen

Um einen E-Ausweis zu beantragen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses entweder per E-Mail an energieausweis@energie-schwaben.de oder per Post an die Adresse im Antragsformular.

Wichtig: Foto nicht vergessen!
Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei. Das GEG fordert solche Aufnahmen, ohne darf laut Gesetzgeber keine Ausstellung erfolgen.

Noch Fragen zum Energieausweis?

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wofür benötige ich den Energieausweis?

Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ist der Energieausweis für jede Immobilie. Denn er gibt Aufschluss über die aktuelle energetische Situation und zeigt Einsparpotenziale auf. Bei sehr vielen Gebäuden lassen sich 60% der Energiekosten oder sogar noch mehr einsparen. Zwingend notwendig wird der – bedarfs- oder verbrauchsabhängige – Energieausweis dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Dabei wird jeder Ausweis mit einer Registrierungsnummer versehen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zu modernisieren, dann brauchen Sie den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis).

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Bedarfs- oder verbrauchsbasiert – wer benötigt welchen Energieausweis?

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt grundsätzlich den Bedarfsausweis. Er ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, jedoch nicht für alle bestehenden Gebäude zwingend erforderlich. Je nach Größe und Alter einer Immobilie reicht auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) aus. 

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Was bietet der Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)

Der Bedarfsausweis berücksichtigt alle relevanten Daten eines Gebäudes. Die Wärmedämmfähigkeit des Gebäudes und die eingesetzte Anlagentechnik liefern die Daten, um Jahresenergiebedarf und Primärenergiebedarf zu berechnen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ableiten.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Was bietet der Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind auf dieser Grundlage nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Welches Gebäude braucht ab wann den Energieausweis?

Während es die Energieausweise für Neubauten bereits seit 2002 gibt, ist der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wieviel kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kostet für Kundinnen und Kunden von energie schwaben für Gebäude bis 5 Wohneinheiten 149 Euro und ab 6 Wohneinheiten 169 Euro. Für alle Nichtkundinnen und Nichtkunden 169 Euro (ohne Kundenkonto bei energie schwaben) für bis zu 5 Wohneinheiten und für Gebäude ab 6 Wohneinheiten 189 Euro. Den bedarfsorientierten Ausweis erhalten Kundinnen und Kunden von energie schwaben für 249 Euro bis 5 Wohneinheiten und ab 6 Wohneinheiten für 269 Euro. Ohne Kundenkonto kostet er bis 5 Wohneinheiten 269 Euro und ab 6 Wohneinheiten 289 Euro.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Bei welchen Gebäuden ist ein verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis rechtlich zwingend?

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie mit mehr als vier Wohneinheiten oder als Nichtwohngebäude (z.B. als Gewerbe) verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie einen (bedarfs- oder verbrauchsabhängigen) Energieausweis. Zwingend notwendig ist zudem der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis), wenn Sie Ihre Immobilie neu bauen oder modernisieren möchten.

Mehr nützliche Infos finden Sie in unserem Entscheidungsbaum (PDF):

Entscheidungsbaum Energieausweis

Nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für den bedarfsorientierten Energieausweis:

Download Antragsformular bedarfsorientierter Energieausweis

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wo bekomme ich einen Energieausweis für Wohngebäude?

Natürlich bei energie schwaben! Nutzen Sie dafür bitte unser Antragsformular für den verbrauchsorientierten Energieausweis (PDF):

Download Antragsformular verbrauchsorientierter Energieausweis

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:

energie schwaben gmbh
Energieausweis
Bayerstraße 43
86199 Augsburg

Einfach anrufen oder E-Mail schreiben.
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