Rechnungserklärung Strom
Ansprechpartner / Kontaktdaten
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Vertragskontonummer
Durch die Vertragskontonummer wird Ihre Verbrauchsstelle genau identifiziert. Bitte geben Sie Ihre Vertragskontonummer bei allen Mitteilungen an, damit diese von uns schnellstmöglich bearbeitet werden können.
Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer identifiziert die Rechnung eindeutig. Geben Sie diese bitte zusätzlich zur Vertragskontonummer bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung an.
Verbrauchsstelle
Die nachfolgenden Mess- und Abrechnungswerte beziehen sich auf diese Verbrauchsstelle.
Verbrauchsvergleich
Aus dieser Grafik können Sie entnehmen, wie sich Ihr Jahresverbrauch zu dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von vergleichbaren Kundengruppen verhält.
Vorjahresverbrauch
Falls entsprechende Daten vorliegen, zeigen wir für Sie hier einen Jahresvergleich auf, damit Sie sehen, ob Sie gegenüber der Vorperiode einen höheren oder einen geringeren Verbrauch haben. Beachten Sie bitte den eventuell unterschiedlichen Abrechnungszeitraum gegenüber der Vorperiode.
Stromkennzeichnung
Nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms zu informieren. Hier sehen Sie, wie sich unser Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen sich ergeben. Als Vergleich werden die Werte des bundesweiten Durchschnitts aufgeführt.
Messlokation
Eine Messlokation ist ein Ort, an dem Energie gemessen wird und der alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Die Messlokation wird weiterhin über die Zählpunktbezeichnung identifiziert.
Marktlokation
An einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden. An der Marktlokation wird die Netznutzung abgerechnet.
Stand von / Stand bis
Hier finden Sie den Zählerstand zum Beginn (von) und zum Ende (bis) des Abrechnungszeitraums.
Differenz
Die Differenz der Zählerstände ergibt den Verbrauch im jeweils angegebenen Zeitraum in kWh.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Rechnungsbetrag
Hier errechnen wir Ihre Kosten anhand der Verbräuche aus den oben stehenden Verbrauchsdaten und Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis.
Produkt
Hier wird angegebennach welchem Produkt der Verbrauch abgerechnet wird.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an das Hauptzollamt abgeführt. Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2003 2,05 Cent pro kWh.
Netznutzungsentgelte
Zu Ihrer Information sind hier von Ihrem Netzbetreiber erhobene Bestandteile der Netznutzungsentgelte ausgewiesen. Diese sind bereits in unseren Tarifen enthalten.
Geleistete Abschlagszahlungen
Dieser Betrag entspricht Ihren bereits geleisteten Zahlungen im angegebenen Abrechnungszeitraum.
Rechnungsbetrag oder Guthaben
Hier finden Sie den abschließenden Rechnungsbetrag. Guthaben werden Ihnen überwiesen. Forderungen bitten wir auf unser Konto zu überweisen. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ziehen wir den Betrag von Ihrem Bankkonto ein.
Neuer Abschlag
Im Normalfall werden die monatlichen Abschläge auf 12 Zahlungen innerhalb eines Jahres aufgeteilt, sodass am Ende des Abrechnungszeitraumes die Kosten für Ihren voraussichtlichen Energieverbrauch gedeckt sind. Außerdem finden Sie hier die Fälligkeiten für die neuen Abschlagszahlungen. Bitte beachten Sie, dass ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit hohem Verbrauch zu deutlich höheren Abschlagszahlungen und in Monaten mit geringerem Verbrauch zu deutlich niedrigeren Abschlagszahlungen führt.
Hinweis
Sollte in einer realen Rechnung mehr Platz benötigt werden, so werden die zusätzlichen Daten auf Seite 6 gedruckt.
Allgemeine Informationen zu Sonderproduktverträgen
Nach § 41 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 EnWG sind wir als Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Sie als Haushaltskunde in Ihrer Rechnung über die hier aufgeführten Inhalte zu informieren.
Standardisierte Begriffserklärungen
Die hier aufgeführten Begriffserklärungen sind allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten, wie sie im überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gefordert werden. Diese Erläuterungen sollen den Verbraucher umfassender und einheitlich informieren.